Normenkontrollantrag hatte Erfolg: Mit Urteil vom 11.09.2012 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Sperrzeitverordnung der Stadt Kehl zum Schutz der Wohnbevölkerung vor nächtlichen Ruhestörungen durch Gaststätten mit Geldspielgeräten für unwirksam erklärt. Das Gericht stellte fest,...