Unsere Fälle im Gebiet „Gewerbeausübung und freie Berufe“

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Verkürzte Öffnungszeiten für Gaststätten mit Geldspielgeräten nur bei nachgewiesenen Lärmimmissionen – Sperrzeitverordnung der Stadt Kehl unwirksam

Normenkontrollantrag hatte Erfolg: Mit Urteil vom 11.09.2012 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Sperrzeitverordnung der Stadt Kehl zum Schutz der Wohnbevölkerung vor nächtlichen Ruhestörungen durch Gaststätten mit Geldspielgeräten für unwirksam erklärt. Das Gericht stellte fest,...

Oktober, 2012 – Gewerbeausübung und freie Berufe