Mandat und Vergütung

Unsere Mandanten

Wir vertreten

  • Privatpersonen

  • Interessengemeinschaften

  • Einzelfirmen

  • Unternehmen

  • Städte und Gemeinden

  • Stadt- und Landkreise

  • Behörden

  • (Zweck-)Verbände

  • Öffentliche und private Institutionen u. Körperschaften

bereits im Vorfeld und bei der Vorbereitung von Anträgen und behördlichen Entscheidungen, in laufenden Planungs- und Genehmigungs- und sonstigen Verwaltungsverfahren sowohl gegenüber Behörden als auch vor Gerichten.

Kosten

Gute Arbeit hat ihren Preis.

Eine umfassende Beratung, Betreuung und Vertretung von Anfang an, auf hohem Niveau, effizient und nur solange, wie dies für die Mandantin/den Mandanten erforderlich und sinnvoll ist, wird nach den gesetzlichen Vergütungssätzen im Öffentlichen Recht nicht adäquat vergütet. Denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sieht die Bezahlung des Anwalts orientiert an einem Streitwert vor.

Zudem bezieht sich die gesetzliche Vergütung auf eine abschnittsweise Tätigkeit des Anwalts. Jeweils separat abgerechnet werden danach: Beratung, außergerichtliche Vertretung gegenüber Behörden, gerichtliches Verfahren ggf. mit Verhandlungstermin und Beweisaufnahme, unter Umständen mehrere Gerichtsinstanzen, Abschluss eines Vergleiches.

Die Vergütung erfolgt deshalb auf der Basis eines vereinbarten Honorarsatzes von 270 – 350 EUR pro Stunde, in Einzelfällen auch nach vereinbarten Pauschalsätzen. Sofern zwingend gesetzlich vorgeschrieben, erfolgt eine Abrechnung nach den gesetzlichen Gebühren.

Für eine Erstberatung per Telefon oder Mail fällt auf jeden Fall eine Erstberatungsgebühr nach der gesetzlichen Gebührenordnung an, sofern keine Vergütungsvereinbarung nach Stundensätzen getroffen wird. Die Erstberatungsgebühr beträgt 190 EUR.

Zustandekommen eines Mandates

Bei unaufgefordert und ohne vorherige telefonische Absprache übersandten Unterlagen, insbesondere bei Übersendung per E-Mail kommt ein Mandat erst mit der schriftlichen Annahme durch die Kanzlei und Unterzeichnung sowie Rücksendung der entsprechenden Vereinbarung durch die Mandantschaft zustande. Die Kanzlei übernimmt keine Haftung für die Einhaltung und Wahrnehmung von Fristen und Terminen, bevor das Mandat nicht zustande gekommen ist.

Bei unverlangt per Mail übersandten Unterlagen hat der wegen eines Mandats Anfragende sicherzustellen, dass die Mails ordnungsgemäß in der Kanzlei angekommen sind. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass immer wieder Mails ungeöffnet und ohne weitere Prüfung wegen Spam-Verdachts aussortiert und vernichtet werden. Mails und sonstige Sendungen ohne vollständige Adresse und Telekommunikationsdaten werden grundsätzlich nicht bearbeitet.

Hier vertreten wir Sie

RA Dr. Melchinger ist zur Vertretung befugt bei allen Verwaltungsgerichten in Deutschland, allen Verwaltungsgerichtshöfen und Oberverwaltungsgerichten der Länder, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, den Verfassungsgerichtshöfen der Länder, dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, dem Europäischen Gerichtshof und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; ferner bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten in Deutschland.