2014 wurde bei den gesetzlich Rentenversicherten eine erweiterte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für vor dem 01.01.1992 geborene Kinder eingeführt („Mütterrente“). Angerechnet werden nunmehr 24 Monate (davor: 12 Monate). Für Beamtinnen und Beamte dagegen sind weiterhin maximal sechs Monate eines Erziehungsurlaubs ruhegehaltfähig. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg sah darin ebenso wie in der Vorinstanz das Verwaltungsgericht Freiburg keine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung. Wegen der unterschiedlichen Strukturen des beamtenrechtlichen und des rentenrechtlichen Versorg...
Spätere Gesundheitsprobleme nicht als Unfallfolgen anerkannt: Eine Lehrerin hatte durch eine Streitschlichtung zwischen Schülern im Jahr 2010 einen – vom Dienstherrn anerkannten – Dienstunfall erlitten. Als sie in späteren Jahren verschiedene gesundheitliche Beschwerden feststellte, sah sie einen Zusammenhang mit dem damaligen Unfall und wandte sich mit einer Klage gegen die Feststellung des Regierungspräsidiums, dass die Unfallfolgen vollständig verheilt seien und der Dienstunfall bereits im Januar 2011 abgeschlossen war. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies die Klage ab und berief sich in ...
Drei Klagen abgewiesen: Nach Entziehung seiner Funktion als hauptamtlicher Feuerwehrkommandant und Umsetzung auf die Stelle eines Feuerwehrsachbearbeiters begehrte ein Beamter sowohl die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Funktionsenthebung und der Umsetzung wie auch die Nachzahlung der Feuerwehrzulage und eines Zuschusses zur privaten Krankenversicherung. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe bestätigte die Rechtmäßigkeit der Funktionsenthebung, wobei es sich auf die Entscheidung des VGH im Eilverfahren stützte und Schadensersatzansprüche ablehnte. Weiterhin sah das Gericht sowohl die Einstellu...
Ein zwischenzeitlich ausgeschiedener hauptamtlicher Feuerwehrkommandant beantragte bei seinem Dienstherrn, einer Stadt, nachträglich Vergütung für geleistete Bereitschaftsdienstzeit im Umfang von fast 6.000 Stunden. Er berief sich darauf, dass er ein Einsatzfahrzeug und einen Funkempfänger mitgeführt habe und jederzeit mit einer Alarmierung habe rechnen müssen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe sah – auch unter Betrachtung der neuesten Rechtsprechung des EuGH – im vorliegenden Fall keinen solchen Anspruch gegeben. Eine Dienstanweisung, wonach der Kommandant jederzeit innerhalb weniger Minuten d...
Im Falle eines an einen anderen Dienstort versetzten Beamten hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart über die Höhe des zustehenden Trennungsgeldes zu befinden. Streitig war die Frage, ob eine tägliche Rückkehr zum Wohnort im Sinne der Trennungsgeldverordnung zumutbar ist, wenn zwar die Hin- und Rückfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln über drei Stunden dauert, die Strecke jedoch mit dem PKW in deutlich kürzerer Zeit zurückgelegt werden kann. Die Zugrundelegung des PKW hätte zu einem höheren Trennungsgeld geführt. Auf Fahrtzeiten mit dem PKW kann laut Gericht aber nur dann abgestellt werden, w...
Stellt ein Dienstherr bei Ausschreibung einer Beamtenstelle zulässigerweise ein konstitutives Anforderungsprofil auf, so bleiben Bewerber unberücksichtigt, die dieses im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung nicht erfüllen. Dabei ist Voraussetzung, dass der Dienstherr sich bei Aufstellung des Profils nicht von sachwidrigen Erwägungen leiten lässt, sondern die zur Wahrnehmung der Aufgaben auf dem betreffenden Dienstposten erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zugrunde legt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte dies im Hinblick auf die bei Ausschreibung einer Stelle bei der Polizei geford...
Ein erhöhtes Unfallruhegehalt erhalten Beamte, wenn sie sich bei Ausübung einer Diensthandlung einer besonderen Lebensgefahr ausgesetzt haben, infolge davon einen Dienstunfall erlitten haben, dienstunfähig geworden sind und der Grad der Schädigungsfolgen mindestens 50 beträgt. Es handelt sich also um Fälle, die sich nicht nur als Verwirklichung des allgemeinen Berufsrisikos darstellen. Auch muss sich der Beamte der Gefährdung seines Lebens bewusst sein. Im vorliegenden Fall sah das Verwaltungsgericht Karlsruhe diese Voraussetzungen als gegeben an. Bei einer Übung war ein Feuerwehrmann von eine...
Ein Beamter ist gegen die Entziehung von dienstlichen Aufgaben oder seines konkreten Dienstpostens weit weniger geschützt als gegen die Entziehung des Amtes im statusrechtlichen Sinne. Mit dem statusrechtlichen Amt und dessen Zuordnung zu einer bestimmten Besoldungsgruppe werden abstrakt Inhalt, Bedeutung und Verantwortung des Amts zum Ausdruck gebracht. Auf Beibehaltung eines konkreten Dienstpostens oder Aufgabenbereichs allerdings besteht kein Anspruch. Dies stellte das Verwaltungsgericht Karlsruhe fest und bestätigte damit die von einer Stadt vorgenommene Entbindung ihres Feuerwehrkommandan...
Im Wege der einstweiligen Anordnung untersagte das Verwaltungsgericht Stuttgart die Besetzung von Beförderungsstellen für Polizeibeamte. Die zuständige Landespolizeidirektion hatte ihre Entscheidung auf die aktuellen dienstlichen Beurteilungen, eine Binnenbewertung innerhalb der Beurteilungen und sodann die Hilfskriterien „Frauenförderung“ und „Verweildauer im bisherigen Amt“ gestützt. Das Gericht sah jedoch in der Auswertung der Binnenbewertung den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers verletzt.
Das Verwaltungsgericht bejahte in diesem Eilverfahren den Anordnungsanspruch eines nicht...
Verbesserung für Versorgungsempfänger: Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 02.12.2011 ein verwaltungsgerichtliches Urteil bestätigt, nach dem das Landesamt für Besoldung und Versorgung zur Rücknahme von gesetzlichen Kürzungen bei ehemals teilzeitbeschäftigten Beamtinnen verpflichtet ist, die sich wegen Verstoßes gegen Europa- und Verfassungsrecht im Nachhinein als nichtig erwiesen hatten.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 02.12.2011 die Berufung des Landes Baden-Württemberg gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe zurückgewies...