Anspruch bestätigt: Eigentümer von Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen, sind verpflichtet, einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu entrichten. Das Vorliegen eines Bebauungsplanes ist hierfür laut Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht mehr Voraussetz...