Bei bereits begonnenen Verfahren zur Bebauungsplanaufstellung ist in Baden-Württemberg nach der geltenden Gemeindeordnung ein Bürgerentscheid nicht zulässig. Es war lange strittig, ab welchem Zeitpunkt dies gilt. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab einer Stadt recht, die die Zulassun...
Anspruch bestätigt: Eigentümer von Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen, sind verpflichtet, einen Ausgleichsbetrag an die Gemeinde zu entrichten. Das Vorliegen eines Bebauungsplanes ist hierfür laut Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe nicht mehr Voraussetz...