Keine Aussicht auf Verwirklichung der geplanten Grenzbebauung: Im Zusammenhang mit der 1971 zugunsten eines Nachbargrundstücks erklärten Abstandsbaulast (siehe Fall „Abstandsbaulast aus dem Jahr 1971 bleibt wirksam“) entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nun auch über die Frage d...
Im Jahr 1971 hatte der damalige Eigentümer eines Grundstücks die Übernahme einer Abstandsbaulast erklärt, mit der er für sich und seine Rechtsnachfolger die Verpflichtung übernahm, sein Grundstück im Abstand von 6 Metern zum Nachbargrundstück nicht zu bebauen. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat...
Nach Eingang einer Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienwohnhaus beschloss der Gemeinderat der betroffenen Stadt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet; der Bauherr erhielt einen Bescheid über die Zurückstellung seines Vorhabens. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe befand jedoch, dass die ...
Mit ihrer Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wollte eine Nachbarin festgestellt wissen, dass die bei einem Bauvorhaben ausnahmsweise zugelassene Überschreitung der Baugrenze nicht rechtmäßig sei. Diese Beschwerde blieb ohne Erfolg. Die Erwägungen des Verwaltungsgerichts Karl...
Auch wenn es im vorliegenden Fall durch die Bebauung zu einer baulichen Verdichtung kommt und einem Nachbargebäude daher teilweise Sonnenlicht und Ausblick genommen werden, darf der Bauherr von seiner Baugenehmigung für eine große Mehrfamilienhausbebauung Gebrauch machen: Dies ergibt sich aus ein...